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Klage abgewiesen Kinder dürfen Musik machen - auch wenn's nervt

Die Kinder sollen Instrumente lernen, dachten sich Eltern aus München und ließen den Nachwuchs fleißig Saxofon, Tenorhorn und Schlagzeug üben, zum Ärger der Nachbarn. Die klagten vor Gericht - erfolglos.

Vier Kinder, die bei sich zu Hause in München regelmäßig Musik machen, dürfen das auch weiterhin tun, selbst wenn dabei mal die eine oder andere Ruhepause übersehen wird. Das hat das Münchner Amtsgericht am Freitag entschieden. Der Richter wies damit die Klage eines benachbarten Ehepaares ab, das von dem Üben genervt war.

Die Kinder hatten regelmäßig auf ihren Instrumenten gespielt, so wie das im Sinne der musikalischen Förderung eigentlich lobenswert ist. Saxofon, Schlagzeug und Tenorhorn dröhnten dabei allerdings zu den Nachbarn im Einfamilienhaus nebenan herüber. Das Ehepaar fühlte sich gestört. Die Klänge würden teils 70 Dezibel überschreiten und Ruhezeiten würden nicht eingehalten, so die Kläger.

Der Richter urteilte jedoch, von minderjährigen Kindern könne die Einhaltung von Regeln nicht ohne weiteres verlangt werden. Außerdem stehe ihre Entwicklung unter besonderem Schutz. Deshalb sei dem Musizieren der Kinder Vorrang einzuräumen.

Der Richter hatte die Lärmprotokolle überprüft und selbst vor Ort getestet, was zu hören ist. Danach kam er zu dem Schluss, dass der Geräuschpegel nicht den "Grad der Unzumutbarkeit erreiche". Es habe auch nur wenige Ausreißer bei der Einhaltung der Ruhezeiten gegeben, schrieb er in der Urteilsbegründung.

fok/dpa